MARIVA - FAMILLE en HERITAGE

 

FAMILLE

en 

HERITAGE

Nicht nur die uralte Bürgerschaft in der Stadt Eisleben verbindet unsere Familie mit dem großen Reformator. - Der Vater von Martin Luther(1483-1546), Hans Luder, , siedelte sich 1484 als Hüttenmeister in Mansfeld an und arbeite in der dortigen Kupfer- und Silbergewinnung. Luther verlebte in Mansfeld seine Kindheit und besuchte dort von 1488 bis 1496 die Schule. Unsere Familie - als auch die Familie Luther besaßen Flurstücke im Mansfelder Land beim Kloster Helfta. - All dies war in den Besitz der DDR übernommen worden, die dort Wohnungsbaumaßnahmen durchführte. - Als Ausgleichanspruch für diese Flurstücke (Flurstück ist in Deutschland ein amtlich vermessener örtlich abgemarkter Teil der Erdoberfläche !) wurden 2018 den vier Erben meines Großvater mit Zinsen insgesamt € 570,- ausgezahlt.

Lutherstadt eisleben am markt 2

So sieht der Marktplatz 500 Jahre nach Luthers Geburt aus - das Haus "am Markt 2" - rechts neben dem Rathaus und vor der Andreaskirche gehört zu unserer endlosen Familiengeschichte - es ist in der DDR enteignet worden und nach der Wende hat es zunächst die Deutsche Bank und dann die Sparkasse "gekauft".

Anfang 2018 wurde den Nacherben der acht überlebenden Kinder meiner Urgroßmutter in Durchführung des DDR-Entschädigungsgesetzes ein Ausgleichsanspruch lediglich auf das Grundstück "am Markt 2" zugestanden und nicht auf dessen Bebauung.

BGB § 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung

(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.

(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.

(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge.

(4) Kinder erben zu gleichen Teilen.

Der Erbengemeinschaft meines Großvaters waren laut Mail vom 16.04.18 des Landesverwaltungsamts Halle davon 1/8., d.h. mit Zinsen € 4.614,41 durch die Bundeskasse ausgezahlt worden. Obwohl Mariva rechtlich 50% des Betrages zustand, und obwohl sie bereits auf die Hälfte ihres Erbes zugunsten der Erbengemeinschaft verzichtet hatte, wurde sie ohne Erklärung aus der Erbengemeinschaft ausgeschlossen.

Mariva hatte ihr ganzes Leben lang geglaubt, zur Familie zu gehören, - sie hatte auch das Glück gehabt, den gemeinsamen Großvater Karl HECHLER noch zu kennen, somit verzichtete sie auch ganz selbstverständlich darauf, sich ihren rechtlichen Anspruch in Höhe 2.307,205 EUR von Amts wegen auszahlen zu lassen, sondern ordnete an, dass die Erbengemeinschaft über den vollen Ausgleichsleistungsanspuch in Höhe von 4.614,41 EUR verfügen sollte, um dann je ein Viertel dieser Summe d.h. jeweils 1.153,60 € an jeden der vier Erben weiterzuleiten.

Wie ist diese Aufteilung erfolgt ? Nach mehr als einem Jahr seit der Auszahlung durch die Bundeskasse an den Verwalter der  Erbengemeinschaft hat Mariva noch nichts erhalten. Wie erging es den anderen Miterben ?

Mariva hofft immer noch,

dass sie nur versehentlich

aus der Familie

und vom Erbe ausgeschlossen wurde.

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zum

SACHVERHALT

zwei Schriftstücke an den Verwalter der Erbengemeinschaft und an die Miterben

Nummer 2

Mariva  am  01. Januar 2019

                 EINSCHREIBEN mit Rückantwort

7 (sieben) Anlagen

An Sigrid  & Joachim & Gabriele

Mit Bescheid vom 09. Juli 2017 des Landesverwaltungsamts Halle wurde der Erbengemeinschaft (vier Personen wie oben als Absender sowie als Adressaten genannt) wegen entschädigungsloser Enteignung des 1/8-Anteils von Karl HECHLER am Grundstück Markt 2 in Eisleben ein Ausgleichsleistungsanspuch in Höhe von insgesamt 4.614,41 EUR zugestanden.

Karl HECHLER wurde am 31.12.1949 für tot erklärt gemäß Gemeinschaftlichem Erbschein des Amtsgerichts Charlottenburg (AZ: 60 VI 896/71) vom 03.09.1971 und von seinen Kindern Emma Margarete Erika TESCH und Charlotte Ida Ursula GÖPFER zu je einem Halb des Nachlasses beerbt.

Charlotte Ida Ursula GÖPFER verstarb am 12.05.1989. Gemäß dem Erbschein des Amtsgerichts Wunsiedel vom 14.03.1997 (AZ : VI 0365/89) wurde sie von Marianne Varady-Richard allein beerbt.          

Rechtsnachfolger der zwischen dem 11.02.1999 und 13.02.1999 verstorbenen Emma Margarete Erika TESCH sind gemäß Gemeinschaftlichem Erbschein des Amtsgericht Lichtenberg vom 31.05.2015 (AZ: 61 T VI 2567/15) Sigrid Elke Margarete ZIEBARTH, Joachim TESCH und Gabriele Hedwig Erika HOCKAUF zu je einem Drittel des Nachlasses.

Mit Erklärung vom 09.07.2017 erkannte M.Varady-Richard den Bescheid des Landesverwaltungsamts Halle vom 09.07.2017 an und verzichtet auf Einlegung von Rechtbehelfen (siehe Anlage).                                        

Ihr Anteil am Ausgleichsleistungsanspuch in Höhe von insgesamt 4.614,41 EUR war hälftig und betrug somit 2.307,205 EUR. – Sigrid ZIEBARTH, Joachim TESCH und Gabriele HOCKAUF standen jeweils ein Drittel der anderen Hälfte d.h. je 769,068 EUR zu.

Da M.Varady-Richard bis vor einigen Monaten ihr ganzes Leben über geglaubt hatte, zu einer Familie zu gehören, - auch das Glück gehabt hatte, den gemeinsamen Großvater Karl HECHLER noch zu kennen, verzichtete sie ganz selbstverständlich darauf, sich den rechtlichen Anspruch in Höhe 2.307,205 EUR von Amts wegen auszahlen zu lassen, sondern die Erbengemeinschaft sollte gemeinschaftlich über den Ausgleichsleistungsanspuch in Höhe von insgesamt 4.614,41 EUR verfügen, um dann jeweils ein Viertel dieser Summe an die vier Erben aufzuteilen.

An Joachim TESCH sollte die Gesamtsumme in Höhe von 4.614,41 EUR angewiesen werden (anliegend entsprechende Vollmacht vom 19.07.2017), damit er jeweils 1.153,6025 EUR an seine zwei Schwestern Sigrid ZIEBARTH und Gabriele HOCKAUF sowie an seine Cousine Marianne Varady-Richard weiterleitet.

Mit Mail vom 30.12.2017 teilte Joachim TESCH seiner Cousine M.Varady-Richard mit, dass der o.g. Erbengemeinschaft aus dem Ausgleichsanspruch des Flurstücks in HELFTA 574,48 € überwiesen wurden, er schlug eine hälftige Überweisung des Betrages vor. Laut Anlage der Mail-Antwort vom 30.12.19 antwortet seine Cousine, dass das Erbe – wie abgesprochen - jeweils durch vier zu teilen ist; - und es sind effektiv 143,02 € auf dem Kto der Cousine eingegangen (Vermerk: VIR SEPA RECU /DE ROSEMARIE TESCH UND JOACHIMTESCH /MOTIF AZ303.11.D327/REF 180100002643).

Da keine weitere Nachricht kam, erkundigte sich die Cousine bei der Sachbearbeiterin des Amtes in Halle und erhielt per Mail v.16.04.18 die Antwort, dass die Auszahlung durch die Bundeskasse bereits erfolgt war; dies wurde Joachim TESCH mitgeteilt (siehe Kopie). – Dann kam am 21.05.2018 ein Mail von Joachim Tesch: „Geld ist angekommen und wurde wie mit dir telefonisch besprochen u. lt. Schr. v.19.07.2017 (=Vollmacht für J.TESCH) aufgeteilt und überwiesen (Kopien 20./21./29.05.18)  Es ist richtig, dass in der für das Landesverwaltungsamts Halle bestimmte Vollmacht steht, dass Joachim TESCH den Betrag nach <eigenem Ermessen> aufteilen kann, aber nicht, dass er den Anspruch von M.Varady-Richard vergessen darf.

Am 15.07.2018 schickte die Cousine einen Einschreibebrief mit Rückantwort an Joachim TESCH (Anlage) mit der Vermutung, dass vielleicht eine Falschbuchung erfolgt ist und der Bitte, dies zu prüfen. Es waren alle französichen Kontoauszüge von Januar–Juni 2018 beigefügt, um zu zeigen, dass kein entsprechender Geldeingang verbucht war. – Auf internationaler Nachfrage bei der Post, wurde dieses Schr. am 31.07.2018 von J.TESCH abgeholt jedoch nicht beantwortet.

 

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Nummer 1

Mariva le 15. juillet 2018

EINSCHREIBEN mit Rückantwort an JOACHIM

7 Anlagen?

Lieber Achim,

Anliegend übersende ich Kontoauszüge von Dez./Jan. bis Juni 2018. Darin ist zum 03.01.2018 in der Sparte „Crédit“ Deine Überweisung in Bezug auf das Mansfelder Land  = 143,62 €  verzeichnet.

Der Betrag in Bezug auf die Entschädigung Eisleben – Markt 2 war für die Erbengemeinschaft nach Karl Hechler 4.614,41 € davon ¼ wäre 1.153,60 €, d.h. abzüglich Überweisungskosten ca. 1.145 €.

Wie Du den Kontoauszügen entnehmen kannst, ist dort unter „Crédit“ nur ein einziges Mal ein vierstelliger Betrag verzeichnet – und zwar am 11.06.18 = 3.095,99 €. Diese Gutschrift entspricht der Auszahlung der Versicherung für die Begräbniskosten meiner Tochter Corinne, die am 01. April diesen Jahres verstorben ist.

Anliegend gleichfalls noch einmal die Bescheinigung der Bankverbindung, die ich Dir damals mitgeteilt hatte.

Ich kann mir nur vorstellen, dass in der „endlosen“ IBAN-Nr. vielleicht ein Schreibfehler erfolgt ist, oder dass meine Bank einen Fehler gemacht  hat. – Wäre es Dir bitte möglich, mir eine Kopie des Überweisungsnachweises zu schicke, damit ich hier reklamieren kann ........................ mfg

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Nun ja

bis Januar 2020 wurde gewartet - doch jetzt weiss man

wie man aus GIER eine Familie

"abwickelt"  


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